Die
feuerpolizeiliche Beschau schützt nicht nur das Gebäude sondern auch die Menschen darin. Was nicht auf Dachböden gelagert werden darf, sind leicht entzündbare Stoffe sowie schwer löschbare Gegenstände wie Textilien, loses Papier und Bücher, Holzwolle, Brennstoffe und brennbare Flüssigkeiten, Feuerwerkskörper, Matratzen und Polstermöbel, welche eine Brandbekämpfung erschweren.
mehr...
Dies ist gesetzlich Vorgeschrieben und im Fall des Falles natürlich sinnvoll, da ein Brand nicht allzu schnell „Übergroß“ werden kann und somit auch weniger rasant auf andere Gebäude übergreift. Auch die Fluchtwege zum Dachboden oder im Stiegenhaus müssen frei bleiben. Dies bedeutet, dass keine Gegenstände wie Kinderwägen, Fahrräder, größere Pflanzentöpfe, Altpapiertonnen, etc. den Fluchtweg versperren oder selbst zur Gefahrenquelle werden dürfen. Ihr Rauchfangkehrer St. Peter beratet Sie gerne.